Allgemeine Geschäftsbedingungen

WortWerkstatt „SCHREIB&WEISE“
Diana Hillebrand, Schanzenbachstraße 12, 81371 München
+49 (89) 7470226, Diana.Hillebrand@SCHREIBundWEISE.de
USt-IdNr.: DE277041817

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der WortWerkstatt „SCHREIB&WEISE“, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

a) Wochenend-Kurse:
Teilnahme am jeweils gebuchten Kurs der WortWerkstatt SCHREIB&WEISE, 1 Schreibblock, 1 Bleistift, inkl. Mittagessen (sowie jeweils 1 Soft- und Heißgetränk), Seminargetränke im Kursraum. Der jeweilige Kursinhalt ergibt sich aus der aktuellen Internetseite. Änderungen bleiben vorbehalten.

b) Gutschein:
Ein Gutschein hat drei Jahre Gültigkeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde. Der Beschenkte wählt innerhalb dieser Zeit einen Kurs aus und bucht diesen online. Im Bemerkungsfeld dann bitte den Gutschein angeben!
Eine Auszahlung ist ausgeschlossen!

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben per E-Mail.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn erfolgt eine Erstattung von 50%. Danach ist keine Rückerstattung möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Barzahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3 Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ohne jeden Abzug fällig.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter mangels Eigenverschuldens und eigener Vertragstreue die vereinbarte Leistung in Rechnung. Die nicht abgerufenen Leistungen können innerhalb eines Jahres im Rahmen eines ähnlichen Kurses/Anbgebots nachgeholt werden.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Daten

Wir informieren Sie gerne auch künftig über unsere Veranstaltungen; zu diesem Zweck werden die erforderlichen Daten gespeichert. Soll eine Speicherung der Daten aus oben genanntem Grund nicht erfolgen, bitten wir Sie um kurze Mitteilung. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Der Nutzer der Angebote der WortWerkstatt Schreib&WEISE ist damit einverstanden, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes nur für eigene geschäftliche Zwecke verwendet werden. Sofern künftig kein Interesse an Angeboten der WortWerkstatt SCHREIB&WEISE besteht, werden die Daten auf Wunsch gelöscht.

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10. Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich München.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.